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News-Archiv | Artikel vom 08.06.2022

Privater Krankenschutz: Wer kann, wer darf?

Die gesetzliche Krankenversicherung stellt zwar eine solide Grundversorgung dar, hinterlässt aber in vielen Bereichen auch spürbare Leistungslücken. Gerade in Bereichen der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden haben die gesetzlichen Kassen ihre Leistungskataloge stark zusammengestrichen. Für Versicherte heißt es dann oftmals, nur die Basisversorgung in Anspruch nehmen zu können.

Wer bei seiner Gesundheit jedoch keine Abstriche machen und weiterhin eine hochwertige Versorgung möchte, kann über private Zusatzversicherungen diese Leistungslücken gezielt schließen. Für bestimmte Personenkreise ist es auch möglich, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln und damit einen verbindlichen und hochwertigen Leistungskatalog zu erhalten.

Der Personenkreis, der sich privat krankenversichern darf, ist gesetzlich klar umgrenzt. Dazu zählen Studierende, Beamte, Selbstständige und Angestellte ab einem gewissen Jahreseinkommen.

Studierende
Mit Beginn des Studiums können sich Studierende für eine PKV entscheiden. Für die Dauer der Hochschulausbildung bleiben die Studierenden in der Regel an diese Entscheidung gebunden. Auch dann, wenn sie neben dem Studium als Angestellte (Werkstudenten) oder Minijobber arbeiten. Nach dem Ende der Hochschulausbildung und je nachdem, welcher beruflicher Weg anschließend eingeschlagen wird, kann die private Krankenversicherung fortgeführt oder es muss in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) gewechselt werden.

Selbstständige
Wer selbstständig ist, hat ebenfalls die Wahl zwischen (freiwillig) GKV und PKV. Allerdings berechnet sich der Monatsbeitrag bei freiwillig gesetzlich Versicherten prozentual aus dem gesamten Einkommen (bis zu einem Höchstbeitrag). Der PKV-Beitrag ist dagegen unabhängig vom Einkommen, Kinder und nicht-mitverdienende Ehepartner müssen dann aber separat PKV-versichert werden.

Angestellte
Bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten sind die Möglichkeiten der Wahl deutlich eingeschränkter. Wer weniger als 64.350 Euro brutto pro Jahr oder weniger als 5.362,50 Euro pro Monat (Jahresentgeltgrenze 2022) verdient, ist gesetzlich pflichtversichert. Nur wer darüber liegt, hat wieder die Wahl zwischen freiwillig gesetzlich oder privat.

Die Möglichkeiten des persönlichen Krankenschutzes sind vielseitig, ebenso die Voraussetzungen. In jedem Fall sollten Abstriche bei der Frage der eigenen Versorgung nicht einfach so hingenommen werden. Denn es gibt nur diese eine Gesundheit. Lassen Sie uns zusammen schauen, welche privaten Bausteine ihren Krankenschutz vervollständigen können oder ob Sie vielleicht auch komplett in die private Versorgung wechseln können.

Beamte haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit, ob freiwillig gesetzlich (GKV) oder privat. In der Regel sind Beamte in der PKV bessergestellt, weil sich der Dienstherr (der Arbeitgeber der Beamten) an den Kosten über die sogenannte Beihilfe beteiligt (meist 50 Prozent). Die Bundesländer Hamburg, Bremen, Brandenburg, Thüringen und Berlin haben mittlerweile die pauschale Beihilfe eingeführt, sodass Beamtenanwärter und gesetzlich versicherte Landesbeamte hier auch eine (GKV-)Beteiligung erhalten. Dennoch sprechen die Leistungsvorteile in der Regel für eine Versicherung in der PKV.




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